Fractional Banking Mindestreservesystem

Fractional-Banking System bedeutet übersetzt fraktionales Banken-, Teil- bzw. Mindestreservesystem. Es ist der Dreh- und Angelpunkt des herrschenden Wirtschafts- und Geldsystems und seiner innewohnenden Defizite. Wie der Name schon verrät, ist nur ein Teil einer bestimmten Reserve vorhanden. Aber welche Reserve ist damit gemeint? Damit Geschäftsbanken überhaupt Kredite vergeben bzw. Sichtguthaben (Ansprüche auf Geld) schaffen können, müssen sie einen bestimmten Mindestreservesatz einhalten. Dabei geht es um von den Zentralbanken festgelegte Prozentsätze gesetzlichen Zahlungsmittels (Zentralbankgeld). Die Geschäftsbanken sind per Gesetz und Regelung angehalten, um überhaupt Kredite vergeben zu dürfen und Bargeldabhebungen garantieren zu können, einen bestimmten prozentualen Betrag in Zentralbankgeld vorzuhalten. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Reservearten unterschieden.

Für Geschäftsbanken sind die gesetzliche und die banktechnische Mindestreserve fundamental.

Die gesetzliche Mindestreserve im Fractional-Banking System

Unter der gesetzlichen Mindestreserve versteht man Reserven an Zentralbankgeld, die Geschäftsbanken bei der Kreditvergabe, auf geheiß der Zentralbank, bei dieser hinterlegen müssen. Banken können auch von den Kunden  eingelegte Gelder dafür verwenden. Wichtig ist einzig und allein, dass es sich dabei um richtiges Geld, Zentralbankgeld bzw. gesetzliches Zahlungsmittel handelt! Der bei der Zentralbank vorgehaltene Betrag ist jedoch nicht verlorgen und wird überdies verzinst. Somit entsteht für die Geschäftsbanken kein Verlust.

Dieses Teilreserve- bzw. partielle Banksystem erlaubt es den Geschäftsbanken, dass sie nur noch einen Bruchteil des gesamten Geldes ihrer Kunden in Zentralbankgeld halten müssen. In der Euro-Zone liegt dieser Mindestreservesatz bei sehr niedrigen 1 Prozent. Damit übertrifft sie die sonst sehr liberale und aggressive angelsächsische Volkswirtschaft der USA, die einen Mindestreservestz von immerhin 10 Prozent festgelegt hat, deutlich! Das bedeutet in der Praxis, dass Banken damit Kredite über das 99-fache des jeweils vorhandenen Zentralbankgeldes vergeben können. Wikipedia sagt dazu:

“Damit ist es möglich, im Mindestreserve-System die Geldmenge des […] Währungssystems weit über das Niveau auszudehnen, was tatsächlich als hinterlegte Reserve zur Verfügung steht.”

Die Berechnungsbasis der Reserven bilden zum einen die Verbindlichkeiten der Geschäftsbanken gegenüber den Bankkunden, sprich deren angelegte und deponierte Beträge, und zum anderen die Kreditverpflichtungen der Geschäftsbank gegenüber der Zentralbank. Die angelegten Beträge der Sparer sollten früher einmal dazu dienen, weiterverliehen zu werden. Damit sollte der so entstehende Nachfrageausfall kompensiert werden. Durch das Fractional-Banking System kann jedoch deutlich mehr verliehen werden, als tatsächlich als richtiges Geld (Zentralbankgeld bzw. gesetzliches Zahlungsmittel) vorhanden ist!

Die gesetzliche Mindestreserve beschränkt somit die Giralgeldschöpfung der privaten Geschäftsbanken. Dieser Vorgang ist immer an eine Kreditvergabe geknüpft. Mittels einem einzigen Prozent eingelegten Zentralbankgeldes, können, wie oben dargestellt, maximal weitere 99 Prozent als Buchgeld auf den Konten der Kreditnehmer gutgeschrieben werden. Das hat eine sich beschleunigende Spirale zur Folge. Ist der Kreditnehmer nicht in der Lage den Kredit, mit Zins, zurückzuzahlen (und bekommt auch keinen weiteren Kredit, um den alten Kredit abzulösen), greifen seine Sicherheiten. Meistens ist das ein Haus oder Grund und Boden. Diese gehen dann in den Besitz der Bank über. Es stellt sich die legitime Frage, mit welchem Recht sich eine Geschäftsbank etwas aneignet, für das sie selbst keine wirkliche Leistung erbracht hat – außer der Verlängerung einer Bilanz per Knopfdruck. Erst das Mindestreservesystem ermöglicht einen schier unglaublichen Prozess:

“Banken kaufen die Welt mit aus dem Nichts geschöpftem Geld.”

Die banktechnische Mindestreserve im Fractional-Banking System

Widmen wir uns nun noch der banktechnischen Mindestreserve. Die banktechnische Mindestreserve hat nämlich, gegenüber der gesetzlichen Mindestreserve, eine ganz andere Bewandtnis. Sie bezieht sich auf den Bargeldbestand, den Geschäftsbanken festgelegen und vorhalten, um Bargeldabhebungen zu gewährleisten. Für Geschäftsbanken ist es nämlich von existentieller Wichtigkeit, dass sie reibungslose Bargeldabhebungen mit Zentralbankgeld gewährleisten kann. Diese Bargeldabhebungen beziehen sich somit nicht direkt auf die Kreditvergaben, sondern auf die Sichteinlagen (Giroguthaben) der Kunden, die darauf immer vollen Zugriff haben sollten. Diese banktechnische Mindestreserve an Zentralbankgeld müsste daher eigentlich 100 Prozent der Sichteinlagen betragen.

Nur so könnte man auch in Krisenzeiten, wenn viele Menschen auf einmal zur Bank rennen und Geld von ihren Konten abholen möchten, wirklich reibungslose Bargeldabhebungen garantieren. Da die Höhe der Reserve jedoch durch die Geschäftsbank selbst festgelegt wird, schauen wir hier noch einmal genauer hin. Die Banken verfügen nämlich über Erfahrungswerte der durchschnittlichen Beträge, die täglich bar abgehoben werden. Diese sind natürlich deutlich geringer als die addierten Sichtguthaben. Das nutzen die Geschäftsbanken aus, um zusätzliche Giral”geld”- bzw. genauer Giralkreditschöpfung im Sinne der gesetzlichen Mindestreserve (Fractional-Banking) zu betreiben. Schließlich können sie die Überschüsse clever nutzen und auf ihrer Basis erneut Sichtguthaben schaffen!

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Unsere drei Buchempfehlungen zum Thema
P. Heckele: Funktion der Mindestreserve im Bezug auf die Schlüsselzinssätze der EZB*

H. Seiffert: Geldschöpfung / Die verborgene Macht der Banken*
H. Creutz: Das Geld Syndrom 2012: Wege zu einer krisenfreieren Wirtschaftsordnung*


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